Wein ohne Herkunft
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Mindestens 10,6° KMW
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Landwein
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Mindestens 14° KMW
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Qualitätswein/herkunftstypischer Qualitätswein (DAC)
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Mindestens 15° KMW. Die Trauben nur aus zugelassenen Qualitätsrebsorten - dürfen nur aus einem Weinbaugebiet kommen.
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Kabinett(wein)
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Mindestens 17° KMW, keine Aufbesserung (Chaptalisierung) oder Süßreserve erlaubt.
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Prädikatsweine (Spätlese bis TBA, Eiswein und Strohwein)
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Prädikatswein ist Qualitätswein besonderer Reife und Leseart und unterscheidet sich von diesem durch zusätzliche Bestimmungen: Weder dem Traubensaft noch dem Wein darf Zucker,
Traubenmost, Traubensaft oder Traubendicksaft zur Aufbesserung oder Süßung zugesetz werden. Das Lesegut muss den amtlichen Mostwägern vorgeführt werden, der Mindestalkoholgehalt beträgt 5 % vol.
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- Spätlese: Mostgewicht mindesten 19° KMW, aus vollreif geernteten Trauben
- Auslese: ab 21° KMW, ausschließlich aus sorgfältig ausgelesenen Trauben
- Beerenauslese (BA): ab 25° KMW, aus überreifen und/oder edelfaulen Beeren
- Ausbruch: ab 27° KMW, ausschließlich aus edelfaulen oder auf natürliche Weise eingetrockneten Beeren
- Trockenbeerenauslese (TBA): ab 30° KMW, aus größtenteils edelfaulen, extrem eingeschrumpften Beeren
- Eiswein: ab 25 KMW, die Trauben werden in natürlich gefrorenem Zustand gelesen und gepresst
- Strohwein/Schilfwein: ab 25° KMW, aus mindestens 3 Monate lang auf Stroh oder Schilf gelagerten oder an Schnüren luftgetrockneten Beeren
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