Qualitätsstufen in Österreich

 

Wein ohne Herkunft

Mindestens 10,6° KMW

Landwein

Mindestens 14° KMW

Qualitätswein/herkunftstypischer Qualitätswein (DAC)

 

Mindestens 15° KMW. Die Trauben nur aus zugelassenen Qualitätsrebsorten - dürfen nur aus einem Weinbaugebiet kommen.

Kabinett(wein)

 

Mindestens 17° KMW, keine Aufbesserung (Chaptalisierung) oder Süßreserve erlaubt.

Prädikatsweine (Spätlese bis TBA, Eiswein und Strohwein)

 

 

 

 

 

Prädikatswein ist Qualitätswein besonderer Reife und Leseart und unterscheidet sich von diesem durch zusätzliche Bestimmungen: Weder dem Traubensaft noch dem Wein darf Zucker, Traubenmost, Traubensaft oder Traubendicksaft zur Aufbesserung oder Süßung zugesetz werden. Das Lesegut muss den amtlichen Mostwägern vorgeführt werden, der Mindestalkoholgehalt beträgt 5 % vol.

 
  • Spätlese: Mostgewicht mindesten 19° KMW, aus vollreif geernteten Trauben
  • Auslese: ab 21° KMW, ausschließlich aus sorgfältig ausgelesenen Trauben
  • Beerenauslese (BA): ab 25° KMW, aus überreifen und/oder edelfaulen Beeren
  • Ausbruch: ab 27° KMW, ausschließlich aus edelfaulen oder auf natürliche Weise eingetrockneten Beeren
  • Trockenbeerenauslese (TBA): ab 30° KMW, aus größtenteils edelfaulen, extrem eingeschrumpften Beeren
  • Eiswein: ab 25 KMW, die Trauben werden in natürlich gefrorenem Zustand gelesen und gepresst
  • Strohwein/Schilfwein: ab 25° KMW, aus mindestens 3 Monate lang auf Stroh oder Schilf gelagerten oder an Schnüren luftgetrockneten Beeren